Was ist der Stundenverrechnungssatz - und warum ist er nicht dein Stundenlohn?
Der Stundenverrechnungssatz (kurz: SVS) ist der Preis, den du für eine Arbeitsstunde deines Betriebs berechnest. Das klingt simpel - ist es aber nicht, wenn du ihn richtig verstehst. Der größte Denkfehler beim Thema Kalkulation: Den Stundensatz mit dem eigenen Stundenlohn gleichzusetzen.
Ein Beispiel, das viele kennen: Ein Geselle erhält einen Bruttostundenlohn von 18 €. Der Inhaber denkt, 40 € pro Stunde sind gutes Geld. Die Rechnung klingt nach satten 22 € Marge. Tatsächlich deckt sie kaum die Kosten - weil dem Betrieb zusätzlich Arbeitgeberkosten, Fahrzeugkosten, Versicherungen, Steuerberater, Werkzeugverschleiß und die eigene Zeit für Bürokram entstehen, die hier nirgends eingerechnet sind.
Was der Stundenverrechnungssatz abdecken muss:
- Direktlohnkosten: Bruttolohn der ausführenden Mitarbeiter inklusive Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten: Alles, was anfällt ohne direkt einer Baustelle zurechenbar zu sein - Miete, Fahrzeuge, Versicherungen, Büromaterial, Telefon, Steuerberater, Software
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Wenn du als Inhaber kein fixes Gehalt ziehst, muss dein Lebensunterhalt trotzdem irgendwo herkommen - der SVS ist der richtige Ort dafür
- Gewinnaufschlag: Nicht dasselbe wie Unternehmerlohn. Das ist der Anteil, der nach allem übrig bleiben soll - für Investitionen, Rücklagen, schlechte Zeiten
Wer das nicht kennt oder nur grob schätzt, merkt spät - meist erst beim Jahresabschluss - dass das Jahr viel Arbeit, aber wenig Ertrag gebracht hat.
Die Formel (einfach erklärt)
Die Grundformel ist überschaubar:
Klingt abstrakt - deshalb gehen wir die einzelnen Bausteine durch.
Lohnkosten (direkt)
Das ist der Bruttolohn der Mitarbeiter, die auf der Baustelle arbeiten - plus die Lohnnebenkosten, die als Arbeitgeber dazukommen. Die reinen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken- inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) liegen 2026 grob bei 21 % des Bruttolohns; dazu kommen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Bei einem Gesellen mit 2.800 € Brutto sind das gut 590 € allein an Sozialversicherungsanteilen - macht rund 3.390 € Lohnkosten pro Monat, und die Umlagen sind da noch nicht drin. Am verlässlichsten rechnest du mit deinen tatsächlichen Jahrespersonalkosten aus der Lohnbuchhaltung.
Als Inhaber ohne festes Gehalt setzt du einen kalkulatorischen Unternehmerlohn für deine eigene Arbeitsleistung an. Ein vergleichbares Arbeitnehmer-Bruttogehalt kann dafür ein sinnvoller Ausgangspunkt sein. Zusätzlich muss dein Zielbetrag die soziale Absicherung berücksichtigen, die du als Selbstständiger selbst finanzierst - etwa Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge -, soweit sie nicht bereits im gewählten Betrag enthalten ist. Wichtig ist, diese privaten Positionen nicht zusätzlich ein zweites Mal als Gemeinkosten anzusetzen.
Gemeinkosten
Das ist der Teil, der am häufigsten unterschätzt wird - weil viele Kosten nicht monatlich auffallen, sondern jährlich oder versteckt. Eine realistische Liste für einen typischen Handwerksbetrieb:
Gewinnaufschlag
Der Gewinnaufschlag ist kein Luxus - er ist die Absicherung. Wie hoch er ausfällt, ist keine Branchenkonstante: entscheidend sind Kapitalbindung, Investitionsbedarf, Gewährleistungsrisiko und Wettbewerbssituation deines Betriebs. Geh deshalb nicht von einem Prozentwert aus, sondern vom Ziel: Lege fest, welchen absoluten Betrag dein Betrieb pro Jahr für Rücklagen, Investitionen und Risiko erwirtschaften soll, und rechne zurück, welchem Aufschlag auf die Selbstkosten das entspricht. Die 10 % in den Beispielen auf dieser Seite sind nur ein Rechenanker zum Ausprobieren, kein empfohlener Wert.
Aufschlag ist nicht dasselbe wie Marge: 10 % Aufschlag auf 100 € Kosten ergibt 110 € Verkaufspreis - der Gewinn beträgt aber nur 9,1 % vom Umsatz, nicht 10 %. Willst du eine echte Zielmarge von 10 % vom Umsatz, rechnest du: Kosten ÷ (1 - 0,10). Bei 100 € Kosten wären das 111,11 €.
Produktive Stunden - der entscheidende Nenner
Hier liegt die zweite häufige Fehlkalkulation: Wer 220 Arbeitstage à 8 Stunden ansetzt, kommt auf 1.760 Stunden pro Jahr. Aber nicht jede davon ist produktiv abrechenbar.
Als Erfahrungswert aus der Praxis gilt: Von einem 8-Stunden-Anwesenheitstag sind eher 6 bis 6,5 Stunden tatsächlich fakturierbar. Urlaub, Feiertage und Krankheitstage sind hier nicht nochmal enthalten - die stecken schon in den 220 Arbeitstagen oben. Am Anwesenheitstag selbst geht der Rest drauf für:
- Fahrzeit zur Baustelle (nicht immer berechenbar)
- Materialbeschaffung und Wartezeiten
- Angebote schreiben, Mails beantworten, Bürokram
- Leerzeiten zwischen Aufträgen
Für dieses Rechenbeispiel mit Vollzeit und 220 Arbeitstagen ergibt das 220 × 6 bis 220 × 6,5 = etwa 1.320-1.430 produktive Stunden pro Jahr und Person. Wer stattdessen 1.760 Stunden (220 Tage × volle 8 Stunden) als Basis nimmt, verschenkt sehenden Auges Marge. Diese Spanne ist kein allgemeiner Branchenwert, sondern das Ergebnis dieses konkreten Beispiels - am belastbarsten ist für deinen eigenen Betrieb ohnehin nicht ein pauschaler Richtwert, sondern die tatsächlich fakturierte Stundenzahl der letzten zwölf Monate aus deiner eigenen Zeiterfassung.
Praxisbeispiel der HWK Stuttgart: So entstehen 70,97 €
Pauschale Preisspannen nach Gewerk ("Elektriker: 65-90 €/h") sehen hilfreich aus, sind aber ohne echte Quelle, Region, Qualifikationsstufe und Erhebungsmethode nicht belastbar - sie mischen zwangsläufig Solo-Betriebe und größere Firmen, Kundendienst und Projektgeschäft. Statt einer erfundenen Tabelle hier ein echtes, mit Quelle belegtes Beispiel der Handwerkskammer Stuttgart:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttostundenlohn Geselle | 22,00 € |
| Lohngebundene Kosten | 18,45 € |
| Gemeinkosten | 26,97 € |
| Gewinn | 3,55 € |
| Stundenverrechnungssatz netto | 70,97 € |
| Stundenverrechnungssatz brutto (19 % USt) | 84,45 € |
Ausdrücklich nur ein Beispiel der HWK Stuttgart für einen bestimmten Betrieb - keine Empfehlung und kein Benchmark für dein Gewerk oder deine Region. Es zeigt vor allem: Der Stundenverrechnungssatz liegt regelmäßig deutlich über dem reinen Stundenlohn. Deine eigene Kalkulation mit dem Rechner oben ersetzt jeden Vergleichswert.
Interaktiver Rechner: Deinen Stundenverrechnungssatz berechnen
Gib deine Zahlen ein - der Rechner zeigt dir deinen persönlichen SVS. Die eingegebenen Werte werden von diesem Rechner selbst weder gespeichert noch übertragen; die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser.
Wichtig für Solo-Selbstständige: Das Feld "Bruttolohn" nimmt vereinfacht an, dein Unternehmerlohn verhält sich wie ein Arbeitnehmerbrutto plus Lohnnebenkosten. Das ist eine grobe Näherung, keine exakte Abbildung: Als Einzelunternehmer zahlst du keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf dein eigenes Gehalt. Setze die Lohnnebenkosten für dich deshalb auf 0 %. Deine private Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und weitere persönliche Absicherung dürfen dadurch aber nicht ersatzlos entfallen - sie müssen stattdessen vollständig im jährlichen Betrag, den dein Betrieb für deine Arbeit erwirtschaften soll (geteilt durch 12, ins Feld "Bruttolohn"), enthalten sein. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist eine betriebswirtschaftliche Rechengröße - kein buchhalterischer Aufwand oder automatisch steuerlich abzugsfähiges Gehalt.
Alle Beträge netto ohne Mehrwertsteuer, soweit dein Betrieb die enthaltene Vorsteuer abziehen kann (§ 15 UStG). Ist ein Vorsteuerabzug nicht oder nur teilweise möglich - etwa als Kleinunternehmer nach § 19 UStG -, rechne stattdessen mit deinen tatsächlichen (Brutto-)Kosten.
Für Einzelunternehmer und kleine Betriebe mit einheitlichem Lohn, einheitlichen Lohnnebenkosten und einheitlicher produktiver Stundenzahl pro Person.
Für Betriebe mit unterschiedlichen Löhnen, Arbeitgeberkosten oder produktiven Stunden je Person - z.B. Inhaber plus Gesellen, oder Voll- und Teilzeit gemischt. Trage jede Gruppe einzeln ein.
Zwei durchgerechnete Praxisbeispiele
Zahlen sind konkreter als Formeln. Hier zwei vollständige Rechnungen zum Nachvollziehen - trag sie direkt oben in den passenden Rechner-Modus ein, um mit den Werten zu experimentieren.
Beispiel 1: Soloselbstständiger
Ein Einzelunternehmer ohne Angestellte setzt für seine eigene Arbeitsleistung einschließlich der von ihm selbst zu finanzierenden privaten Absicherung einen kalkulatorischen Zielbetrag von 3.800 €/Monat an. Das ist ausschließlich ein Rechenbeispiel, kein Gehalts- oder Branchenbenchmark. Seine private Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung sind darin bereits vollständig enthalten, nicht separat als Gemeinkosten angesetzt. Lohnnebenkosten stehen auf 0 %, weil er als Einzelunternehmer keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf sein eigenes Gehalt zahlt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kalkulatorischer Unternehmerlohn (3.800 €/Monat) | 45.600 €/Jahr |
| Betriebliche Gemeinkosten (Fahrzeug, Werkzeug, Versicherungen, Büro) | 16.000 €/Jahr |
| = Selbstkosten | 61.600 €/Jahr |
| + Gewinnaufschlag (10 %) | 6.160 €/Jahr |
| = Über Arbeitsstunden zu deckender Jahresbetrag | 67.760 €/Jahr |
| Produktive Jahresstunden (eigene Zeiterfassung) | 1.300 h |
| Selbstkostensatz | 47,38 €/h |
| Zielverrechnungssatz | 52,12 €/h |
| Beispiel Bruttopreis bei 19 % USt (nur Regelbesteuerung) | 62,03 €/h |
Ist der Solo-Betrieb Kleinunternehmer nach § 19 UStG, entfällt der Vorsteuerabzug - dann gehören tatsächliche Bruttokosten statt Nettokosten in die Rechnung (siehe Hinweis beim Rechner oben).
Beispiel 2: Inhaber plus Beschäftigte (Mischbetrieb)
Ein Betrieb mit Inhaber und zwei Gesellen hat unterschiedliche Löhne, Arbeitgeberkosten und produktive Stunden pro Person - genau der Fall, für den der Modus "Mischbetrieb" oben gedacht ist. Zusätzlich wird hier ein Materialdeckungsbeitrag eingerechnet: der Betrieb kalkuliert auf sein Material einen Aufschlag, der nach Abzug der reinen Einkaufskosten noch etwas zur Deckung der Gemeinkosten beiträgt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gruppe 1 - Inhaber: 1 × 4.000 €/Monat, 0 % AG-Kosten, 1.300 h/Jahr | 48.000 €/Jahr |
| Gruppe 2 - Gesellen: 2 × 3.200 €/Monat, 20 % AG-Kosten, 1.350 h/Jahr je Person | 92.160 €/Jahr |
| = Personalkosten gesamt | 140.160 €/Jahr |
| + Jahresgemeinkosten | 42.000 €/Jahr |
| ./. Materialdeckungsbeitrag | - 8.000 €/Jahr |
| = Zu deckende Selbstkosten | 174.160 €/Jahr |
| + Gewinnziel (absolut) | 18.000 €/Jahr |
| = Über Arbeitsstunden zu deckender Jahresbetrag | 192.160 €/Jahr |
| Gesamte produktive Jahresstunden (1.300 + 2×1.350) | 4.000 h |
| Selbstkostensatz | 43,54 €/h |
| Zielverrechnungssatz | 48,04 €/h |
| Beispiel Bruttopreis bei 19 % USt (nur Regelbesteuerung) | 57,17 €/h |
Diese Werte kannst du 1:1 oben im Modus "Mischbetrieb (mehrere Gruppen)" nachrechnen.
Ein Betriebssatz ist nicht ein Satz für jede Stunde: Die 48,04 €/h sind der nach produktiven Stunden gewichtete Durchschnitt. Legt man Gemeinkosten, Deckungsbeitrag, Gewinn und Wagnis gleichmäßig je Stunde um, liegt die Inhaberstunde in diesem Beispiel rechnerisch bei rund 49,92 €/h, die Gesellenstunde bei rund 47,13 €/h. Der Rechner zeigt diese Aufschlüsselung je Gruppe direkt unter dem Ergebnis. Für Angebote mit stark abweichendem Stundenmix - viel Meisterzeit oder viel Azubi-Zeit - lohnt der gruppenspezifische Satz statt des Durchschnitts.
Wie stark produktive Stunden den Satz verändern
Der Nenner entscheidet mehr als jede einzelne Kostenposition. Am Beispiel des Mischbetriebs oben (zu deckender Jahresbetrag: 192.160 €) zeigt sich, wie stark der Zielverrechnungssatz allein durch die Auslastung schwankt - bei unveränderten Kosten:
| Produktive Jahresstunden | Zielverrechnungssatz bei 192.160 € |
|---|---|
| 3.200 h | 60,05 €/h |
| 3.600 h | 53,38 €/h |
| 4.000 h (Basis dieses Beispiels) | 48,04 €/h |
| 4.400 h | 43,67 €/h |
| 4.800 h | 40,03 €/h |
Zwischen 3.200 und 4.800 Stunden liegt eine Differenz von 20 €/h - ohne dass sich an Löhnen, Gemeinkosten oder Gewinnziel irgendetwas geändert hätte. Wer Leerzeiten reduziert und die Auslastung erhöht, senkt seinen benötigten Stundensatz oft stärker als durch Verhandeln beim Material.
Woher deine Zahlen kommen - und wie du Doppelzählungen vermeidest
Der Rechner ist nur so gut wie die Werte, die du einträgst. Die meisten davon musst du nicht schätzen - sie stehen in Unterlagen, die dein Betrieb ohnehin führt:
| Wert im Rechner | Wo du ihn findest |
|---|---|
| Bruttolohn je Mitarbeiter | Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag - für die Jahressumme das Lohnjournal deiner Lohnbuchhaltung |
| Tatsächliche Arbeitgeberkosten | Lohnjournal: Jahressumme der Arbeitgeberanteile geteilt durch die Bruttolohnsumme. Für U1/U2 die Umlagesätze der Krankenkassen, dazu der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft |
| Jahresgemeinkosten | BWA oder Gewinn-und-Verlust-Rechnung vom Steuerberater - alle Kostenkonten außer Material bzw. Fremdleistungen und den Löhnen der ausführenden Mitarbeiter |
| Abschreibungen auf Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug | Anlagenverzeichnis - die jährliche Abschreibung (AfA), nicht der Kaufpreis |
| Produktive Stunden je Person | Zeiterfassung, Stundenzettel oder Rapportzettel der letzten zwölf Monate - fakturierte Stunden, nicht Anwesenheitsstunden |
| Kalkulatorischer Unternehmerlohn | Kein Beleg - das Gehalt, das du als angestellte Fachkraft mit gleicher Qualifikation und Verantwortung bekämst |
Checkliste gegen Doppelzählungen
Die teuersten Kalkulationsfehler entstehen, wenn dieselbe Position an zwei Stellen landet und den Satz künstlich hochtreibt:
- Material: Direkte Materialkosten gehören weder in die Gemeinkosten noch gleichzeitig in den Deckungsbeitrag. Entweder als eigener Materialaufschlag im Angebot oder als Deckungsbeitrag im Mischbetriebs-Modus - nicht beides.
- Private Vorsorge des Inhabers: Kranken-, Pflege-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung stecken vollständig im kalkulatorischen Unternehmerlohn, nicht zusätzlich in den Gemeinkosten.
- Bezahlte Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage und Krankheit sind schon dadurch berücksichtigt, dass du von den produktiven Stunden ausgehst und nicht von den Anwesenheitsstunden - nicht noch einmal als Lohnzuschlag aufschlagen.
- Wagnis: Ein allgemeiner Sicherheitspuffer gehört ins Gewinn- bzw. Wagnisziel, nicht als erfundene Extra-Position in die Gemeinkosten.
- Größere Anschaffungen: Nur die anteilige jährliche Abschreibung ansetzen, nicht den vollen Kaufpreis im Anschaffungsjahr.
Nach drei, sechs und zwölf Monaten gegenrechnen
Ein Stundenverrechnungssatz ist eine Planzahl. Ob sie stimmt, zeigt sich erst im laufenden Jahr:
- Nach 3 Monaten: Liegen die tatsächlich fakturierten Stunden je Mitarbeiter auf Kurs zur angesetzten Jahreszahl? Wenn nicht, ist der Satz schon jetzt zu niedrig angesetzt.
- Nach 6 Monaten: Passen die realen Gemeinkosten laut BWA zur Hochrechnung? Sprünge bei Fahrzeug-, Energie- oder Versicherungskosten früh einarbeiten.
- Nach 12 Monaten: Jahresabschluss und Zeiterfassung nebeneinanderlegen und den Satz fürs neue Jahr mit echten Ist-Zahlen statt Schätzungen neu rechnen.
Rechtliches: Was der SVS nicht automatisch regelt
Einen gesetzlich vorgeschriebenen Stundenverrechnungssatz für Handwerker gibt es nicht. Durch die Vereinbarung mit dem Kunden - zum Beispiel im Angebot oder Regievertrag - wird dein kalkulierter Satz zum konkreten Vertragspreis. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, kann sich der Vergütungsanspruch stattdessen nach § 632 BGB richten.
- Vergütung vorher klären: Netto oder brutto, Abrechnung je Stunde oder Viertelstunde, Anfahrt, Fahrtzeit und Material - je klarer vorab vereinbart, desto weniger Streit später. Ist die Höhe gar nicht vereinbart, gilt nach § 632 Abs. 2 BGB bei Bestehen einer Taxe die taxmäßige, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart - beides ist deutlich konfliktanfälliger als eine klare Absprache.
- Netto-Rechner, Brutto für Verbraucher: Der Rechner gibt einen Nettowert aus - für die interne Kalkulation sinnvoll. Gegenüber Verbrauchern ist bei Preisangaben aber grundsätzlich der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer maßgeblich (§ 3 PAngV). Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen dagegen gar keine Umsatzsteuer gesondert aus.
- VOB/B: Bei wirksam vereinbarter VOB/B gelten für Stundenlohnarbeiten eigene Regeln zu Vereinbarung, Anzeige und Stundenlohnzetteln (§ 15 VOB/B, mehr dazu im Ratgeber zum Rapportzettel). Dein intern kalkulierter Satz erfüllt diese Anzeige-, Vereinbarungs- und Nachweispflichten nicht automatisch.
Was tun, wenn der SVS „zu hoch“ wirkt?
Die Rechnung ist fertig, das Ergebnis liegt auf dem Tisch - und es fühlt sich falsch an. 78 €/h? Das nehmen doch die wenigsten hier. Das zahlt doch kein Kunde. Das Gefühl kennen viele. Und es ist erklärbar: Wir vergleichen unsere Kalkulation automatisch mit dem, was die Konkurrenz aufruft. Das ist eine Falle.
Eigene Kosten zuerst - Marktpreis anschließend prüfen
Deine Kostenrechnung ersetzt der Marktvergleich nicht - er ist aber ein notwendiger Realitätscheck, keine falsche Basis. Deine Kalkulation zeigt, welchen Satz dein Betrieb wirtschaftlich braucht. Der Vergleich mit Wettbewerb und der Zahlungsbereitschaft deiner Zielkunden zeigt, ob sich dieser Satz mit deinem aktuellen Leistungsangebot durchsetzen lässt. Was der Nachbarbetrieb berechnet, sagt für sich genommen nichts darüber aus, was er tatsächlich verdient - vielleicht kalkuliert er falsch, vielleicht ist sein Betrieb schuldenfrei, vielleicht zieht er sich selbst kein Gehalt. Liegt deine Lücke zum Marktpreis weit auseinander, lohnt sich aber ein Blick auf Eingaben, Auslastung, Kostenstruktur, Zielgruppe und Positionierung - nicht jeder hohe SVS ist automatisch richtig, und nicht jeder niedrige Marktpreis ist automatisch unwirtschaftlich.
Preisanpassung: abhängig von Verträgen, nicht von einer festen Frist
Wie schnell du deinen Preis anpassen kannst, hängt von Wirtschaftlichkeit, Liquidität, Kundenstruktur und bestehenden Verträgen ab - es gibt dafür keine allgemeingültige Zeitspanne. Für neue Angebote kannst du den neu kalkulierten Satz grundsätzlich sofort zugrunde legen. Bereits vereinbarte Festpreise oder Stundensätze lassen sich dagegen nicht einfach einseitig ändern, sondern nur im Rahmen des bestehenden Vertrags. Arbeitest du aktuell unter Selbstkosten, sollte das kein Grund sein, automatisch noch ein bis zwei Jahre zu warten - prüfe zuerst Liquidität und bestehende Verträge, dann wie schnell eine Anpassung realistisch möglich ist.
Effizienz steigern: Weniger Leerzeiten, bessere Auslastung
Der SVS ist ein Bruch - Kosten geteilt durch produktive Stunden. Du kannst ihn auf zwei Wegen senken: Kosten runter, oder produktive Stunden rauf. Wer seinen Betrieb besser auslastet und weniger Zeit mit Verwaltung, Nachfassen und Papierkram verbringt, erhöht die fakturierbare Zeit - und drückt damit den SVS, ohne an der Preisschraube zu drehen. Ein Betrieb, der statt 6 auf 6,5 produktive Stunden pro Tag kommt, braucht bei gleichen Kosten einen spürbar niedrigeren SVS.
Preis nachvollziehbar kommunizieren
Ein höherer Preis wird eher akzeptiert, wenn Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Termintreue, Qualifikation, Dokumentation und Gewährleistungsabwicklung für den Kunden nachvollziehbar sind. Der kalkulierte Satz allein erzeugt noch keine höhere Zahlungsbereitschaft - er muss durch erkennbare Leistung gedeckt sein.
SVS und Angebote - wie passt das zusammen?
Der Stundenverrechnungssatz ist die Basis für dein Angebot - wie er dort erscheint, hängt vom Angebotsformat ab: Er kann als offen ausgewiesener Einheitspreis pro Stunde stehen ("Montagearbeiten, 4 Stunden à XX €"), oder intern in einen Pauschal- beziehungsweise Positionspreis einfließen, ohne dass der Stundensatz selbst für den Kunden sichtbar wird.
Konkret: Du weißt jetzt, dass dein SVS bei 72 €/h liegt. Ein Auftrag kostet schätzungsweise 6 Stunden Arbeitszeit plus 80 € Material (Netto-Verkaufspreis inklusive deines üblichen Materialaufschlags, nicht der reine Einkaufspreis). Dann steht da: Lohnanteil 432 € + Material 80 € = 512 € netto. Wichtig: Dein SVS enthält bereits deinen kalkulierten Gewinnaufschlag - 512 € ist also dein kalkulierter Zielpreis, nicht die reine Kostendeckungsgrenze. Rabattierst du darunter, gibst du zunächst Gewinn ab. Auf Höhe deiner Selbstkosten deckst du gerade noch die angesetzten Kosten; erst wenn du darunter gehst, arbeitest du rechnerisch mit Verlust.
Wie du das in ein sauber strukturiertes Angebot verwandelst - mit Positionen, Preisen und einem professionellen Layout - erklären wir in den weiterführenden Artikeln:
- Angebote schreiben als Handwerker - Aufbau, Formulierungen und häufige Fehler
- Kostenlose Angebotsvorlage fürs Handwerk (Word, PDF, Excel)
Und was du tust, wenn sich der Kunde nach dem Angebot nicht zurückmeldet:
Häufige Fragen zum Stundenverrechnungssatz
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist der vereinbarte Bruttolohn eines Mitarbeiters pro Arbeitsstunde. Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den dein Betrieb für eine Arbeitsstunde in Rechnung stellt - er enthält zusätzlich Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Gewinnaufschlag und ist damit immer deutlich höher als der reine Lohn.
Wie viele produktive Stunden hat ein Handwerker im Jahr?
Das lässt sich nicht pauschal für jeden Betrieb festlegen. In unserem Rechenbeispiel mit 220 Arbeitstagen und 6 bis 6,5 fakturierbaren Stunden pro Anwesenheitstag ergeben sich etwa 1.320 bis 1.430 produktive Jahresstunden. Am belastbarsten ist aber immer die tatsächlich fakturierte Stundenzahl aus deiner eigenen Zeiterfassung.
Wird der Stundenverrechnungssatz netto oder brutto kalkuliert?
Für die interne Kalkulation rechnest du netto, ohne Umsatzsteuer - vorausgesetzt, dein Betrieb kann die Vorsteuer abziehen (§ 15 UStG). Gegenüber Verbrauchern ist bei der Preisangabe der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer maßgeblich (§ 3 PAngV). Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen dagegen gar keine Umsatzsteuer gesondert aus und rechnen intern mit ihren tatsächlichen Bruttokosten.
Wie berechnet ein Soloselbstständiger seinen Stundensatz?
Mit einem kalkulatorischen Unternehmerlohn statt eines echten Gehalts - siehe Beispiel 1 oben. Private Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung gehören dabei vollständig in diesen Unternehmerlohn, nicht zusätzlich in die Gemeinkosten. Lohnnebenkosten stehen für den eigenen Unternehmerlohn auf 0 %.
Wie berücksichtige ich Materialaufschläge und Maschinenkosten?
Nicht mit dem vollen Materialumsatz, sondern nur mit dem erwarteten Deckungsbeitrag - also dem, was nach Abzug der direkt zurechenbaren Kosten übrig bleibt und zur Deckung von Gemeinkosten und Gewinnziel beiträgt. Im Rechner oben (Modus "Mischbetrieb") lässt sich das als eigenes Feld eintragen; im einfachen Modus ist reine Arbeitszeit-Kalkulation ohne Material- oder Maschinenerlöse hinterlegt.
Gehört die Fahrzeit in den Stundenverrechnungssatz?
Da sind mehrere Ebenen zu trennen. Fahrten vom Betrieb zu einer auswärtigen Baustelle und erforderliche Fahrten zwischen wechselnden Einsatzorten können vergütungspflichtige Arbeitsleistung sein; der normale Weg von der Wohnung zu einer festen Arbeitsstätte ist davon zu unterscheiden. Ob Fahrzeit vergütungspflichtig ist, richtet sich zudem nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und konkreter Einsatzorganisation - die arbeitszeitrechtliche Einordnung und die Vergütungspflicht sind nicht automatisch deckungsgleich (dazu mehr im Ratgeber zum Stundenzettel). Ob Fahrzeit gegenüber dem Kunden abrechenbar ist, ist noch einmal eine andere Frage und hängt von der Vereinbarung ab: als separate Anfahrtspauschale bzw. Fahrtstunden ausgewiesen, oder implizit in den SVS eingepreist. In unserem Rechenbeispiel steckt nicht abrechenbare Fahrzeit in den Stunden, die vom 8-Stunden-Anwesenheitstag abgezogen werden.
Wie werden Lohnnebenkosten berücksichtigt?
Als Arbeitgeberanteil zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf den Bruttolohn. Allein diese Sozialversicherungsanteile liegen 2026 grob bei 21 %; Berufsgenossenschaft, U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Sonderzahlungen sind darin noch nicht enthalten, und bei hohen Löhnen können Beitragsbemessungsgrenzen den Prozentsatz gegenläufig drücken. Nutze wenn möglich deine echten jährlichen Personalkosten aus der Lohnbuchhaltung statt eines pauschalen Prozentsatzes.
Wie oft sollte der Stundenverrechnungssatz neu berechnet werden?
Es gibt dafür keine feste gesetzliche oder allgemeingültige Frist. Sinnvoll ist eine Prüfung mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich immer dann, wenn sich Löhne, Lohnnebenkosten, Miete oder andere wesentliche Kostenpositionen spürbar ändern - warte damit nicht automatisch ein bis zwei Jahre, wenn du unter Selbstkosten arbeitest.
Was gilt für Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Stundenverrechnungssatz?
Kleinunternehmer weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Die im Rechner ausgewiesenen Nettobeträge entsprechen für sie deshalb nicht ihren tatsächlichen Kosten - sie sollten stattdessen mit ihren echten Bruttokosten rechnen.
Warum ist der berechnete Satz nicht automatisch der Marktpreis?
Der SVS zeigt, welchen Satz dein Betrieb wirtschaftlich braucht - nicht, was der Markt dafür zahlt. Beides gehört zusammen: erst die eigene Kalkulation, dann der Realitätscheck gegen Wettbewerb und Zahlungsbereitschaft deiner Zielkunden. Mehr dazu im Abschnitt „Was tun, wenn der SVS zu hoch wirkt?" oben.
Angebote immer noch per Hand kalkulieren? HandwerksFlow rechnet das automatisch - du gibst Stunden und Material ein, der Rest läuft von selbst. Kein Excel, kein Copy-Paste, kein Vergessen.
HandwerksFlow kennenlernen →Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Er ersetzt keine steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Die im Rechner ermittelten Werte sind Orientierungswerte ohne Gewähr. Für eine verbindliche Kalkulation empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder der Handwerkskammer.