Eine gute Angebotsvorlage spart nicht nur Zeit – sie wirkt professioneller, reduziert Rückfragen und schützt dich rechtlich. Viele Handwerker nutzen jahrelang dieselbe Word-Datei, die irgendwann mal erstellt wurde und nie wirklich geprüft wurde, ob alle Pflichtangaben drin sind.
Auf dieser Seite findest du eine fertige, kostenlose Vorlage – zum direkten Kopieren – sowie gewerk-spezifische Anpassungen für die gängigsten Handwerksberufe.
Was muss ein Angebot im Handwerk enthalten?
Ein Angebot im Handwerk ist rechtlich bindend, sobald der Kunde es annimmt (§ 145 BGB). Deshalb sollten alle relevanten Angaben von Anfang an vollständig und klar sein.
| Angabe | Status | Hinweis |
|---|---|---|
| Firmenname und Anschrift | Pflicht | Vollständige Angaben des Auftragnehmers |
| Kontaktdaten | Pflicht | Telefon, E-Mail oder beides |
| Angebotsdatum | Pflicht | Für Fristenberechnung relevant |
| Angebotsnummer | Pflicht | Für eigene Buchführung und Rechnungsbezug |
| Auftraggeber / Kunde | Pflicht | Name und Anschrift des Kunden |
| Leistungsbeschreibung | Pflicht | So konkret wie möglich – schützt vor Streit |
| Mengen und Einheitspreise | Pflicht | Nettobetrag je Position |
| Gesamtbetrag netto und brutto | Pflicht | Inkl. ausgewiesener MwSt. |
| Angebotsgültigkeit | Empfohlen | Schützt vor Preisbindung über lange Zeit |
| Ausführungszeitraum | Empfohlen | Unverbindlich oder verbindlich – klar kennzeichnen |
| Zahlungsbedingungen | Empfohlen | Z.B. Abschlagsregelung, Skonto |
| Steuernummer / USt-IdNr. | Empfohlen | Pflicht auf Rechnungen, auf Angeboten ratsam |
Wichtig: Eine zu vage Leistungsbeschreibung ist einer der häufigsten Streitgründe zwischen Handwerker und Kunde. Je konkreter du beschreibst was du machst (Material, Umfang, Ausführung), desto besser bist du im Streitfall abgesichert.
Kostenlose Angebotsvorlage zum Kopieren
Die folgende Vorlage enthält alle Pflichtangaben und kann direkt in Word, Google Docs oder dein Angebotsprogramm übertragen werden. Platzhalter in eckigen Klammern einfach durch deine eigenen Angaben ersetzen.
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | EP (€) | GP (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | [Leistung 1, z. B. Leerrohre legen] | [20] | [lfm] | [5,00] | [100,00] |
| 2 | [Leistung 2] | […] | […] | […] | […] |
| 3 | [Material, z. B. Kabel NYM-J 3x1,5] | [50] | [m] | [1,20] | [60,00] |
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | EP (€) | GP (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Installationskanal / Leerrohre verlegen | [m] | lfm | […] | […] |
| 2 | Kabel NYM-J 3x1,5 mm² verlegen | [m] | m | […] | […] |
| 3 | Steckdosen UP einbauen und anschließen | [St.] | Stk. | […] | […] |
| 4 | Lichtschalter UP einbauen und anschließen | [St.] | Stk. | […] | […] |
| 5 | Unterverteilung bestücken und anschließen | [1] | Psch. | […] | […] |
| 6 | Inbetriebnahme und Abnahmeprotokoll | [1] | Psch. | […] | […] |
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | EP (€) | GP (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wände schleifen und grundieren | [m²] | m² | […] | […] |
| 2 | Decke weißen, 2-facher Anstrich | [m²] | m² | […] | […] |
| 3 | Wände streichen, Farbe nach Wahl, 2x | [m²] | m² | […] | […] |
| 4 | Fenster und Türrahmen streichen | [m] | lfm | […] | […] |
| 5 | Material (Farbe, Grundierung, Hilfsmittel) | [psch] | Psch. | […] | […] |
| 6 | An- und Abfahrt, Einrichten Baustelle | [1] | Psch. | […] | […] |
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | EP (€) | GP (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Bestandsfläche abtragen und entsorgen | [m²] | m² | […] | […] |
| 2 | Unterbau herstellen (Schotter, Verdichtung) | [m²] | m² | […] | […] |
| 3 | Pflasterarbeiten, Beton-Pflaster [Format] | [m²] | m² | […] | […] |
| 4 | Randeinfassung setzen | [m] | lfm | […] | […] |
| 5 | Bepflanzung nach Pflanzplan | [St.] | Stk. | […] | […] |
| 6 | Rasen anlegen (Fertigrasen) | [m²] | m² | […] | […] |
| 7 | Abtransport und Entsorgung Aushub | [t] | to | […] | […] |
Angebot vs. Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Viele Handwerker verwenden die Begriffe „Angebot" und „Kostenvoranschlag" synonym – das kann teuer werden.
- Angebot (§ 145 BGB): Rechtlich bindend. Nimmt der Kunde an, ist der Vertrag geschlossen – zu genau diesem Preis. Du kannst nicht einfach mehr verlangen, wenn sich die Arbeiten als aufwändiger herausstellen.
- Kostenvoranschlag (§ 650 BGB): Unverbindliche Schätzung. Überschreitungen von mehr als 10–20 % musst du dem Kunden unverzüglich mitteilen – er kann dann vom Vertrag zurücktreten. Kostet das Erstellen des Voranschlags Geld, muss das vereinbart werden.
Empfehlung: Nutze für Arbeiten mit klaren Leistungsumfang das Angebot. Für Leistungen, deren Umfang sich erst vor Ort zeigt (z. B. Schadensbilder, Altbausanierung), den Kostenvoranschlag – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um eine Schätzung handelt.
5 Tipps für Angebote, die öfter angenommen werden
- Konkret statt vage: „Außenwand streichen, ca. 80 m², 2-facher Anstrich mit Silikonharzfarbe" ist besser als „Malerarbeiten Außen". Konkrete Beschreibungen schaffen Vertrauen und reduzieren Rückfragen.
- Gültigkeitsdatum setzen: Ohne Frist ist dein Angebot theoretisch unbegrenzt bindend. 30 Tage sind ein realistischer Standard – nach Ablauf kannst du Preisänderungen berücksichtigen.
- Schnell sein: Wer als erstes ein Angebot schickt, bekommt oft den Auftrag. Kunden vergleichen – wer wartet, verliert an den schnelleren Mitbewerber.
- Nachfassen nicht vergessen: Nach 5–7 Tagen ohne Rückmeldung kurz nachfragen: „Hat das Angebot alle Informationen die Sie brauchen?" Viele Aufträge gehen verloren, nicht weil der Preis falsch war, sondern weil niemand mehr nachgefragt hat.
- Zahlungsbedingungen klar formulieren: Kein „nach Absprache". Schreib rein: „30 % Abschlag bei Auftragsvergabe, Rest 14 Tage nach Abnahme." Das ist professionell und schützt dich.
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