Ein Stundenzettel gilt in vielen Betrieben als Selbstverständlichkeit - und trotzdem werden sie oft halbherzig geführt: handschriftlich, unvollständig, manchmal erst am Freitag für die ganze Woche aus dem Gedächtnis. Das kann teuer werden: nicht nur weil du Regiestunden nicht mehr nachweisen kannst, sondern weil du gegen gesetzliche Pflichten verstößt.
Schnellstart: Kostenloser Stundenzettel zum Ausfüllen
Wenn du nur schnell einen sauberen Nachweis brauchst: Trage Mitarbeiter, Baustelle, Beginn, Ende, Pause und Tätigkeit unten direkt online ein. Die Vorlage berechnet die Netto-Stunden automatisch und lässt sich anschließend als PDF drucken.
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Was ist ein Stundenzettel - und was unterscheidet ihn vom Rapportzettel?
Beide Dokumente erfassen Arbeitszeit auf der Baustelle, aber sie haben verschiedene Funktionen:
| Dokument | Zweck | Empfänger | Kundenunterschrift |
|---|---|---|---|
| Stundenzettel | Interne Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnung, gesetzliche Dokumentation | Betrieb / Buchhaltung | Nicht zwingend |
| Rapportzettel | Nachweis erbrachter Leistungen gegenüber Kunden, Grundlage für Regiestunden-Rechnung | Kunde | Wichtig / empfohlen |
In der Praxis werden beide oft kombiniert - ein Dokument, das Arbeitszeiten UND Leistungen erfasst und vom Kunden gegengezeichnet wird. Das ist sinnvoll, aber du solltest wissen, welche Pflichten aus welchem Kontext stammen.
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch, wenn ich nicht im Baugewerbe bin?
Ja, unabhängig vom Gewerk. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass grundsätzlich jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu erfassen - nicht nur die in § 17 MiLoG genannten Branchen. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ausgelegt im Licht der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Das bedeutet für dich: Selbst wenn dein Gewerk nicht unter § 2a SchwarzArbG fällt, bist du nach dieser Rechtsprechung trotzdem zur Zeiterfassung verpflichtet. Das Gesetz selbst (Arbeitszeitgesetz) ist dazu bislang nicht angepasst - ein Referentenentwurf zur gesetzlichen Konkretisierung liegt seit Juni 2026 vor, ist aber noch nicht in Kraft. Bis dahin gilt die BAG-Pflicht unmittelbar, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
Was der Entwurf vorsieht, aber noch nicht gilt: Der Referentenentwurf will elektronische Zeiterfassung am Tag der Arbeitsleistung vorschreiben - mit Umsetzungsfristen von einem Jahr für Großunternehmen (über 250 Beschäftigte) und zwei Jahren für kleinere Betriebe. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, reicht eine Erfassung in beliebiger Form (auch Papier), solange sie vollständig und nachvollziehbar ist.
Gesetzliche Pflicht: § 17 MiLoG - oft unbekannt, hart geahndet
Das ist der Punkt, den kaum ein Handwerker auf dem Schirm hat: Seit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Jahr 2015 sind Arbeitgeber in bestimmten Branchen verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
§ 17 Abs. 1 MiLoG gilt für alle Branchen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgelistet sind. Dazu gehören ausdrücklich:
- Das Baugewerbe (inkl. Renovierung, Instandhaltung)
- Gebäudereinigung
- Fleischverarbeitung
- Speditions- und Transportgewerbe
- Gastronomie
- Forstwirtschaft
Wenn du im Bauhandwerk tätig bist, ist die Stundenaufzeichnung keine Option - sie ist Pflicht. Aufzuzeichnen sind: Beginn der Arbeitszeit, Ende der Arbeitszeit, Dauer der Arbeitszeit (netto, ohne Pausen). Die Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages vorliegen (§ 17 Abs. 1 MiLoG) und für zwei Jahre aufbewahrt werden.
Was passiert bei Verstößen?
Die Kontrolle obliegt dem Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS). Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. In der Praxis sind Kontrollen auf Baustellen keine Seltenheit - besonders bei größeren Projekten mit Subunternehmern.
Auch für Minijobber und geringfügig Beschäftigte: Die MiLoG-Dokumentationspflicht gilt nicht nur für Vollzeitkräfte. Für alle Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten müssen, gelten die Aufzeichnungspflichten - also auch für Aushilfen und Teilzeitkräfte im Baugewerbe.
Ausnahme bei gut bezahlten Mitarbeitern: Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Bruttomonatsentgelt eines Mitarbeiters 4.461 € übersteigt - oder wenn der Betrieb nachweislich mindestens 2.974 € brutto monatlich für die letzten zwölf vollen Monate gezahlt hat. Für Meister oder Vorarbeiter mit entsprechendem Gehalt kann die Dokumentationspflicht damit entfallen; die Nachweise über die Gehaltszahlung müssen aber trotzdem bereitgehalten werden.
ArbZG: Überstunden und Mehrarbeit aufzeichnen
Neben dem MiLoG gibt es die Arbeitszeitgesetz-Pflicht (ArbZG § 16 Abs. 2): Arbeitgeber müssen die über 8 Stunden täglich hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre lang aufbewahren.
Das bedeutet: Wenn deine Mitarbeiter regelmäßig Überstunden machen, musst du das zwingend dokumentieren - auch wenn du nicht im Baugewerbe tätig bist.
Was muss auf den Stundenzettel?
Mindestinhalt Stundenzettel (MiLoG-konform)
- Name des Mitarbeiters
- Datum
- Beginn der Arbeitszeit (Uhrzeit)
- Ende der Arbeitszeit (Uhrzeit)
- Pausen (Dauer, nicht zwingend Uhrzeit)
- Nettostunden (tatsächliche Arbeitszeit ohne Pausen)
- Baustelle / Einsatzort
- Unterschrift des Mitarbeiters
Für die interne Lohnabrechnung und Regiestunden-Abrechnung empfehlen sich zusätzlich:
Empfohlen für Lohnabrechnung und Regiestunden
- Auftragsnummer / Projektkürzel
- Fahrtzeit (separat ausweisen, nicht zur Arbeitszeit zählen sofern nicht vereinbart)
- Tätigkeitsbeschreibung (kurz)
- Verwendetes Material (wenn Regiestunden-Basis)
- Unterschrift des Kunden oder Bauleiters (bei Regiestunden)
Stundenzettel für Regiestunden: Der Unterschied zählt
Regiestunden sind Stunden, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind - weil sich der Aufwand nicht vorher kalkulieren ließ. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Hier ist der Stundenzettel nicht nur eine interne Aufzeichnung, sondern dein Abrechnungsbeleg gegenüber dem Kunden.
Für Regiestunden gilt: Der Stundenzettel muss so präzise sein, dass du jeden Betrag in der Rechnung belegen kannst. Das bedeutet:
- Nettostunden pro Person und Tag exakt ausweisen
- Welche Arbeit wurde in diesen Stunden gemacht (nicht "Arbeiten", sondern "Demontage alte Heizungsanlage EG")
- Wenn möglich: vom Kunden oder Bauleiter gegenzeichnen lassen
Stundenzettel vs. Rapportzettel bei Regiestunden: Du kannst ein Dokument führen, das beides erfüllt - interne Stundendokumentation (MiLoG) und kundenseitiger Leistungsnachweis (Rapportzettel). Lass es in diesem Fall vom Kunden unterschreiben. Das macht das Dokument zu deinem stärksten Beweismittel bei Streit über die Rechnung.
Fahrtzeiten: Was zählt zur Arbeitszeit?
Eine häufige Unsicherheit: Zählen Fahrten zur Baustelle zur Arbeitszeit?
- Fahrt von der Betriebsstätte zur Baustelle: In der Regel Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Betriebs fährt (BAG-Rechtsprechung). Muss entsprechend vergütet werden.
- Fahrt von zuhause zur Baustelle (ohne Umweg über Betrieb): Grundsätzlich keine Arbeitszeit - ist wie der normale Arbeitsweg. Ausnahme: tarifliche oder vertragliche Regelungen.
- Fahrt zwischen zwei Baustellen: Immer Arbeitszeit.
Wichtig zu unterscheiden: Ob eine Fahrt arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zählt (relevant für Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten nach ArbZG) und ob sie vergütungspflichtig ist, sind rechtlich zwei getrennte Fragen - meist deckt sich beides, aber nicht immer, etwa wenn Arbeits- oder Tarifvertrag die Vergütung von Fahrtzeiten abweichend regeln. Im Stundenzettel solltest du Fahrtzeiten deshalb immer separat ausweisen - sowohl für die korrekte Lohnabrechnung als auch um bei Regiestunden-Abrechnungen nicht versehentlich nicht-vergütungsfähige Zeiten einzurechnen.
Aufbewahrungsfristen im Überblick
- MiLoG § 17: 2 Jahre
- ArbZG § 16 (Überstunden): 2 Jahre
- Steuerrelevante Unterlagen (wenn Abrechnungsgrundlage): 8 Jahre nach § 147 AO (seit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz zum 1.1.2025 von zuvor 10 auf 8 Jahre verkürzt)
Wenn dein Stundenzettel gleichzeitig die Grundlage für Regiestunden-Rechnungen ist, gilt er als Buchungsbeleg - seit dem 1.1.2025 mit einer verkürzten Frist von 8 statt vorher 10 Jahren. Bewahre ihn deshalb mindestens 8 Jahre auf.
Kostenlose ausfüllbare Stundenzettel-Vorlage
Für einen einzelnen Arbeitstag oder eine Regiestunden-Leistung. Die Vorlage ist bewusst einfach gehalten: rechtlich relevante Zeiten zuerst, Tätigkeiten und Unterschriften darunter.
| Beginn | Ende | Pause (Min.) | Netto | Tätigkeit / Ort |
|---|
Hinweis: Allgemeine Arbeitshilfe, keine Rechtsberatung. Bitte prüfe betriebliche, tarifliche und gesetzliche Anforderungen für deinen konkreten Fall.
Papier oder digital?
Das MiLoG schreibt keine bestimmte Form vor. Papier ist zulässig, digital ebenfalls - solange die Aufzeichnungen vollständig, lesbar und für Kontrollbehörden zugänglich sind.
In der Praxis hat Papier einen strukturellen Nachteil: Zettel gehen verloren, werden unleserlich oder werden nicht täglich ausgefüllt. Digitale Erfassung löst diese Probleme - und ermöglicht direkte Weitergabe ans Büro für Lohnabrechnung und Rechnungsstellung.
Wichtig bei digitaler Erfassung: Die Aufzeichnungen müssen revisionssicher gespeichert sein. Einfache Excel-Dateien ohne Änderungsprotokoll sind bei Prüfungen problematisch, weil sie nachträglich veränderbar sind. Nutze Software mit Zeitstempel und unveränderlichem Log, oder exportiere täglich als PDF.
Die häufigsten Fehler
- Zu spät ausfüllen: MiLoG verlangt Aufzeichnung bis spätestens zum Ende des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag. Wer die vergangene Woche am direkt folgenden Montag nachträgt, liegt für jeden Tag der Woche noch innerhalb der Frist - kritisch wird es erst, wenn du mehr als eine Woche rückwirkend sammelst, etwa zwei Wochen auf einmal nachträgst.
- Pausen nicht erfassen: Gesetzliche Pausenzeiten (ArbZG § 4: 30 Min. bei 6-9h, 45 Min. bei mehr als 9h) müssen eingehalten und separat dokumentiert werden - nicht als Nettoarbeitszeit verbuchen.
- Nur Gesamtstunden, kein Beginn/Ende: § 17 MiLoG verlangt Beginn UND Ende. "8 Stunden" ohne Uhrzeit erfüllt die Pflicht nicht.
- Regiestunden nicht vom Kunden abzeichnen lassen: Intern korrekt dokumentiert, aber ohne Kundenbestätigung bei Streit kaum durchsetzbar.
- Subunternehmer-Haftung unterschätzen: Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG trifft den jeweiligen Arbeitgeber selbst - dein Subunternehmer muss die Stunden seiner eigenen Mitarbeiter dokumentieren, nicht du. Als Hauptunternehmer haftest du nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG aber verschuldensunabhängig dafür, dass dein Subunternehmer tatsächlich Mindestlohn zahlt - das ist eine Zahlungshaftung, keine eigene Dokumentationspflicht für fremde Mitarbeiter.
Vom Stundenzettel zur Kalkulation: Die sauber erfassten Nettostunden sind nicht nur Nachweis gegenüber Behörde und Kunde - sie sind auch die Grundlage, um deinen Stundenverrechnungssatz richtig zu berechnen. Ohne belastbare Zahl der fakturierten Stunden pro Jahr bleibt jeder Stundensatz eine Schätzung.
Häufige Fragen zum Stundenzettel
Bin ich gesetzlich verpflichtet, Stundenzettel zu führen?
Im Baugewerbe und den weiteren in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen ja - § 17 MiLoG verlangt die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Das ist keine Option, sondern Pflicht.
Wie lange muss ich Stundenzettel aufbewahren?
Nach MiLoG und ArbZG mindestens 2 Jahre. Dient der Stundenzettel gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage für Regiestunden, gilt er als Buchungsbeleg mit 8-jähriger Frist nach § 147 AO (seit 1.1.2025, zuvor 10 Jahre).
Zählen Fahrtzeiten zur Baustelle als Arbeitszeit?
Die Fahrt von der Betriebsstätte zur Baustelle in der Regel ja, die Fahrt zwischen zwei Baustellen immer. Die Fahrt von zuhause direkt zur Baustelle grundsätzlich nicht - das ist wie ein normaler Arbeitsweg.
Was passiert, wenn ich die Aufzeichnungspflicht nicht einhalte?
Verstöße gegen § 17 MiLoG können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Kontrolliert wird das vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Was ist der Unterschied zwischen Stundenzettel und Rapportzettel?
Der Stundenzettel ist interne Arbeitszeiterfassung für Lohnabrechnung und gesetzliche Dokumentation. Der Rapportzettel ist der Leistungsnachweis gegenüber dem Kunden, mit Kundenunterschrift.
Muss ich auch bei Minijobbern die Arbeitszeit dokumentieren?
Ja. Die MiLoG-Dokumentationspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn haben - also auch für Aushilfen, Minijobber und Teilzeitkräfte im Baugewerbe.
Was muss speziell bei Regiestunden im Stundenzettel stehen?
Die konkrete Tätigkeit statt vager Begriffe wie "Arbeiten", die exakten Nettostunden pro Person und Tag - und wenn möglich eine Gegenzeichnung durch den Kunden oder Bauleiter.
Stundenzettel in HandwerksFlow: täglich, ohne Aufwand
Mitarbeiter tragen Stunden direkt per App ein - mit Beginn, Ende, Pause und Baustelle. Automatisch mit dem Projekt verknüpft, jederzeit auswertbar, MiLoG-konform exportierbar. Kein Nachtippen, kein Suchen nach Zetteln.
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